Die „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (kurz: PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Mit dem Anwendungsbeginn wird die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie abgelöst. Einzelne Regelungen werden bis 2030 stufenweise umgesetzt.
Ziel der PPWR ist es, den Verpackungsverbrauch zu senken, die Recyclingfähigkeit und Nachhaltigkeit von Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken, etwa durch verbindliche Rezyklat-Mindestanteile für Kunststoffverpackungen.
Als Hersteller von Primärverpackungen für die Lebensmittel-, Pharma-, Kosmetik- sowie die chemische und technische Industrie ist auch JOMA Packaging stark von den damit einhergehenden Entwicklungen und Veränderungen betroffen.
Das Unternehmen betrachtet die neue EU-Verpackungsverordnung dabei sowohl als Herausforderung als auch als große Chance: „Die PPWR erhöht den Veränderungsdruck in der Branche, schafft gleichzeitig aber auch Raum für Innovation und für Unternehmen, die bereits heute entsprechende Lösungen entwickeln“, sagt Paul Weissenstein, International Sales und Marketingmanager der Joma Service GmbH.
Veränderung als Chance: Was ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringt grundlegende Veränderungen mit sich, die den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen nachhaltig verändern werden.
- Strengere Stoffgrenzen bei Lebensmittelverpackungen: Zu den bestehenden Beschränkungen sind ab dem 12. August 2026 Grenzwerte für die häufig umstrittenen Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) hinzugekommen. Diese gelten immer dann, wenn Verpackungen unmittelbar mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
- Verpflichtende Recyclingfähigkeit: Ab 2030 muss eine Verpackung so gestaltet sein, dass ihre Bestandteile getrennt, sortiert und recycelt werden können. Ihre Recyclingfähigkeit wird nach dem Anteil ihres Gewichts bewertet, der recycelbar ist: Stufe A entspricht mindestens 95 Prozent, Stufe B mindestens 80 Prozent und Stufe C mindestens 70 Prozent. Liegt der Anteil unter 70 Prozent, darf die Verpackung nicht mehr auf den EU-Markt gebracht werden. Ab 2035 kommt eine zweite Prüfung hinzu: Dann muss die Verpackung nicht nur recyclinggerecht gestaltet sein. Vielmehr müssen alle Mitgliedsstaaten nachweisen können, dass Verpackungen dieser Art in großem Umfang gesammelt, sortiert und recycelt werden. Ab 2038 reicht Stufe C nicht mehr aus; dann ist mindestens Stufe B erforderlich.
- Rezyklat-Pflicht für Kunststoffverpackungen: Bis 2030 müssen Kunststoffverpackungen einen Rezyklat-Anteil von mindestens 35 % (nicht-kontaktempfindliche Verpackungen), 30 % (PET-Verpackungen) bzw. 10 % (sonstige kontaktempfindliche Verpackungen) aufweisen.
- Allgemeine Nachweispflicht für Verpackungen: Wer Verpackungen auf den europäischen Markt bringt, ist gemäß PPWR von nun an dazu verpflichtet, die Konformität ihrer Verpackungen mit den Nachhaltigkeitsanforderungen zu bewerten und dies in einer EU-Konformitätserklärung entsprechend zu dokumentieren.
- Reduzierung von Verpackungsmüll: Über die Recyclingvorgaben hinaus verfolgt die PPWR das Ziel, Verpackungsabfall gar nicht erst entstehen zu lassen: Gegenüber 2018 soll das Verpackungsaufkommen bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % sinken.
Die Verantwortung für Abfallvermeidung und Kreislaufführung verlagert sich damit immer mehr an den Anfang der Lieferkette, hin zur Gestaltung und Beschaffung innovativer und nachhaltiger Verpackungslösungen.
Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, hat JOMA, unter dem Motto „re:thinking plastic“, bereits früh begonnen, seine Prozesse und einige seiner Produkte entsprechend weiterzuentwickeln. Die Ziele der PPWR decken sich damit in vielen Bereichen mit der Nachhaltigkeitsstrategie, die JOMA ohnehin bereits seit Jahren verfolgt.
Ein klarer Fahrplan: Warum JOMA sich schon länger mit der PPWR beschäftigt
Die PPWR trifft JOMA nicht unvorbereitet. Die Unternehmensziele sind bereits seit langem an eine Sustainability Roadmap gekoppelt: Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des neuen Werks deckt bereits einen wesentlichen Anteil des Energiebedarfs der Produktion ab, während eine hauseigene Recyclinganlage Produktionsausschüsse als Post-Industrial-Rezyklat (PIR) wieder in die Produktion zurückführt.
Seit 2022 fließen Recyclingfähigkeit und Rezyklat-Einsatz zudem noch stärker in die Entwicklungs- und Produktstrategie ein. Anlass war unter anderem die britische Kunststoffsteuer auf Verpackungen mit einem Rezyklat-Anteil von weniger als 30 %. Seitdem arbeiten Entwicklung, Qualitätsmanagement und Marketing eng zusammen, um regulatorische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und in die Produktentwicklung einzubinden.
Recycling in der Praxis: Aktuelle Lösungen und nächste Schritte
Im Zuge seiner Nachhaltigkeitsstrategie bietet JOMA seinen Kunden mit dem re:cycle-Sortiment schon lange zukunftsweisende Verpackungslösungen mit einem entsprechend hohen Recycling-Anteil. So ist beispielweise die bewährte Gewürzmühle mit JOMA-Mahlwerk bereits heute als Variante mit 100 % PCR (Post-Consumer-Recyclat) erhältlich – obwohl die PPWR verbindliche Rezyklat-Mindestanteile für Kunststoffverpackungen erst ab 2030 vorsieht.
Auch für weitere Produkte, beispielsweise aus dem Bereich der JOMA-Securibox® und der Spendersysteme, stehen bereits recycelte Materialtypen zur Verfügung, die bei einzelnen Kunden eingesetzt werden. In der chemischen und technischen Industrie finden nachhaltige Verpackungslösungen aus PCR-Materialien aufgrund der jeweiligen regulatorischen Rahmenbedingungen bereits seit mehreren Jahren Anwendung.
Die Einhaltung der Materialanforderungen stellt JOMA durch die Auswahl und Bewertung qualifizierter Lieferanten sowie durch Material- und Prüfunterlagen sicher. Besonders hoch sind die Anforderungen an Post-Consumer-Rezyklate (PCR) bei Lebensmittelkontakt, weshalb JOMA dort gezielt Materialien einsetzt, die für die jeweilige Anwendung geeignet sind. Wo PCR- oder Monomaterialien noch nicht verfügbar sind, will JOMA derartige Lösungen bis 2030 in sein Sortiment integrieren.
Der JOMA-Creme-Dispenser - Funktionalität trifft Recyclingfähigkeit
Wie anspruchsvoll der Weg zur recyclingfähigen Verpackung sein kann, zeigt die stetige Weiterentwicklung des JOMA-Creme-Dispensers. Das hochfunktionale Spendersystem mit patentierter Vakuum-Pump-Technologie besteht bislang aus verschiedenen Kunststoffen und einer Metallfeder, die auch hochviskose Medien zuverlässig dosiert. „Die Herausforderung liegt hier insbesondere darin, hohe Funktionalität und Recyclingfähigkeit miteinander zu verbinden“, erklärt Paul Weissenstein. Ein erster Prototyp ohne Metallfeder erzielt ein vergleichbares Pumpergebnis und befindet sich in der Patentphase sowie in internen Belastungs- und Stresstests.
Nachhaltigkeit lässt sich laut JOMA aber nicht allein am Material festmachen. Der Dispenser lässt sich bei entsprechender Anwendung bis zu fünfmal wiederverwenden und spart über seinen Lebenszyklus erhebliche Produktemissionen ein. Damit setzt JOMA nicht nur auf recycelte Materialien, sondern fördert auch die bewusste Wiederverwendung von einmal in den Verkehr gebrachten Produkten.
Gut beraten: Herstellerverantwortung und Zusammenarbeit entlang der Lieferkette
Unter der alten EU-Richtlinie für Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG) waren Mitgliedsstaaten im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Erstinverkehrbringer von Verpackungen für deren gesamte Nutzungsphase bis zur Entsorgung haften und die Erreichung der europaweit vorgegebenen Mindestrecyclingquoten auch finanziell tragen. Erstinverkehrbringer (oft rechtlich einfach als „Hersteller“ bezeichnet) war dabei in der Regel diejenige natürliche oder juristische Person, die eine mit Ware befüllte Verpackung erstmals gewerbsmäßig auf dem jeweiligen nationalen Markt in Umlauf brachte.
Mit der PPWR (EU) 2025/40 werden die Rollen des Herstellers (Manufacturer) und des Erzeugers (Producer) nun klarer voneinander abgegrenzt: Der Hersteller verantwortet die Konformität der Verpackung; der Erzeuger erfüllt die EPR-Pflichten im jeweiligen Mitgliedstaat.
| Kriterium | Lieferant (Supplier) | Hersteller (Manufacturer) | Erzeuger (Producer / EPR) |
| Kernrolle | Liefert Verpackungen oder Verpackungsmaterial an den Hersteller. | Lässt Verpackungen unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder herstellen. | Ist der nach den PPWR-Kriterien im jeweiligen Mitgliedstaat EPR-verantwortliche Akteur. |
| Konformität | Liefert dem Hersteller die dafür erforderlichen Informationen und Unterlagen. | Verantwortet die Konformitäts-bewertung, die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung. | Hat allein aufgrund der EPR-Rolle keine eigene Konformitätsbewertungspflicht. |
| Melde- und Informationspflichten | Stellt die relevanten Material- und Produktdaten bereit. | Hält die technischen Nachweise für Behörden bereit. | Registriert sich, meldet Verpackungsmengen und erfüllt die EPR-Finanzierungspflichten. |
In der Praxis heißt das: JOMA fertigt Verpackungen zwar an und liefert sie an seine Kunden. Lässt ein Kunde eine Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen und bringt sie unter dieser Marke in Verkehr, liegt die Herstellerverantwortung jedoch grundsätzlich beim Kunden. Das gilt auch bei Standardverpackungen ohne individuelle Gravur oder Kundenlogo.
JOMA stellt die erforderlichen technischen Informationen und verfügbaren Prüfunterlagen bereit, damit seine Kunden ihre regulatorischen Pflichten erfüllen können – und versteht sich hierbei nicht nur als Verpackungsproduzent, sondern auch als beratender Partner seiner B2B-Kunden. Dazu zählen Markenhersteller, Lohnhersteller und Abfüller ebenso wie der Handel. Die Beratung zu Materialauswahl, Recyclingfähigkeit und regulatorischen Anforderungen erfolgt häufig über den verantwortlichen Außendienst, ergänzt durch die technische Expertise von Qualitätsmanagement und Entwicklung.

Gerade bei langfristigen Verpackungsprojekten sei eine frühzeitige Abstimmung entscheidend, da Produktentwicklung, Validierung und Materialumstellungen entsprechend Zeit benötigten.
So nutzt JOMA beispielsweise ein spezielles Product-Carbon-Footprint-(PCF-)Tool, um Verpackungsemissionen über die erfassten Lebenszyklusphasen zu berechnen und innerhalb des eigenen Produktportfolios zu vergleichen. Verfolgt ein Kunde etwa das Ziel, seine Verpackungsemissionen bis 2030 um 30 % zu senken, liefert das Team von JOMA hierfür konkrete Lösungsansätze und Daten.
Ausblick: Die PPWR und die Zukunft der Verpackungsbranche
Die PPWR wird die Verpackungsbranche nach Einschätzung von JOMA fundamental verändern, allein deshalb, weil sie Materialauswahl, Herstellung, Recyclingfähigkeit und den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung betrifft.

Was andere Unternehmen von JOMA lernen können:
- Verpackungsunternehmen, die von der PPWR betroffen sind, sollten Zuständigkeiten, Materialanforderungen und erforderliche Nachweise früh mit Kunden, Lieferanten und Verpackungsherstellern abstimmen.
- Unternehmen sollten Verpackungen nicht allein nach ihrem Rezyklat-Anteil bewerten, sondern auch Wiederverwendung und Umweltwirkung über den gesamten Lebenszyklus in die Produktentwicklung einbeziehen.
- Wer Nachhaltigkeit, technische Machbarkeit und Regulierung früh zusammenführt, kann notwendige Anpassungen strategisch angehen und daraus sogar Wettbewerbsvorteile erzielen.
-1920x844.png)

















