In der Praxis sind es weniger EU-Ankündigungen als vielmehr deutsche Umsetzungsgesetze, die konkrete Pflichten, Fristen und Risiken bestimmen. Sie wirken sich direkt auf Kostenstrukturen, Prozesse und strategische Entscheidungen aus. Dieser Artikel beleuchtet fünf zentrale Rechtsänderungen in Deutschland, die 2026 relevant werden, und zeigt, wo Unternehmen handeln sollten und wo der Gesetzgeber tatsächlich für Entlastung sorgt.
Inhaltsverzeichnis
- Rücknahmepflichten für Lithium-Ionen-Batterien: Neue Anforderungen für Hersteller und Händler
- Deutsches Lieferkettengesetz: Entlastung durch Wegfall der Berichtspflicht
- „Bau-Turbo“-Gesetz: Beschleunigte Genehmigungen und neue Spielräume für Unternehmen
- Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns 2026: Kosten- und Personalfolgen für Arbeitgeber
- Erhöhung der Streitwertgrenze bei Amtsgerichten: Bedeutung für Vertragsdurchsetzung und Rechtsstrategie
Rücknahmepflichten für Lithium-Ionen-Batterien: Neue Anforderungen für Hersteller und Händler
Lithium-Ionen-Batterien sind aus dem modernen Wirtschaftsalltag nicht mehr wegzudenken, doch ihre Entsorgung wird ab dem 1. Januar 2026 deutlich strenger geregelt. Mit der deutschen Umsetzung der EU-Batterieverordnung kommen neue Rücknahmepflichten auf Unternehmen zu, die besonders Batterien aus leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes oder E-Scootern betreffen. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Rücknahme und Verwertung dieser Energieträger sicherer und effizienter zu organisieren. Für Sie bedeutet das vor allem eine gewachsene Verantwortung über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Produkte hinweg.
Dabei stehen längst nicht mehr nur die reinen Batteriehersteller in der Pflicht. Auch Importeure, Händler und Anbieter von Sammelsystemen müssen sich auf die neuen Anforderungen einstellen. In der Praxis führt dies oft zu einem spürbaren Mehraufwand in der Logistik: Die Organisation von Rücktransporten und die Beteiligung an Entsorgungssystemen verursachen zusätzliche Kosten und erfordern eine präzise Koordination. Zudem rücken vertragliche Details stärker in den Fokus, da nun eindeutig geklärt sein muss, wer innerhalb der Lieferkette für die Organisation und die anfallenden Kosten der Rücknahme zuständig ist.
Für B2B-Unternehmen ist es ratsam, dieses Thema frühzeitig anzugehen. Prüfen Sie am besten zeitnah Ihre internen Prozesse und klären Sie die Zuständigkeiten mit Ihren Partnern. Indem Sie bestehende Verträge rechtzeitig an die neue Rechtslage anpassen, vermeiden Sie unnötige Reibungsverluste und stellen sicher, dass Ihre operativen Abläufe auch nach dem Jahreswechsel stabil bleiben.
Deutsches Lieferkettengesetz: Entlastung durch Wegfall der Berichtspflicht
Beim Lieferkettengesetz (LkSG) gibt es für Unternehmen eine spürbare Erleichterung: Die Pflicht, einen separaten Bericht beim BAFA einzureichen, wird abgeschafft. Diese Änderung soll Doppelstrukturen vermeiden, da die entsprechenden Informationen künftig gesammelt im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) abgebildet werden. Das reduziert den administrativen Aufwand deutlich und schafft Raum für das eigentliche Kerngeschäft.
Trotz dieser Entlastung bleiben die inhaltlichen Anforderungen streng. Die grundlegenden Sorgfaltspflichten sowie die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen sind weiterhin verpflichtend. Auch das Risiko harter Sanktionen bei schweren Verstößen bleibt bestehen. Für B2B-Unternehmen bedeutet das einen strategischen Fokuswechsel: Weg von der reinen Dokumentationspflicht, hin zur effektiven operativen Umsetzung der Sorgfalt in der Lieferkette. Im Zusammenspiel mit der künftigen EU-Richtlinie (CSDDD) sorgt diese Anpassung für einen effizienteren Übergang, bei dem die tatsächliche Transparenz wichtiger wird als das Ausfüllen separater Formulare.
„Bau-Turbo“-Gesetz: Beschleunigte Genehmigungen und neue Spielräume für Unternehmen
Mit dem bis 2030 befristeten „Bau-Turbo“-Gesetz will die Bundesregierung Bauvorhaben massiv beschleunigen. Kern der Regelung ist die Vereinfachung von Genehmigungsprozessen und der Bauleitplanung. Kommunen erhalten mehr Flexibilität, um unter bestimmten Bedingungen schneller von starren Bebauungsplänen abzuweichen, was vor allem in Gebieten mit hohem Bedarf für Entlastung sorgen soll.
Für Projektentwickler, Bauunternehmen und Investoren bedeutet das einen größeren Handlungsspielraum und kürzere Wartezeiten. Besonders die erleichterte Umnutzung von Flächen bietet B2B-Akteuren neue Geschäftspotenziale. Dennoch bleibt eine enge Abstimmung mit den lokalen Behörden entscheidend, da die praktische Umsetzung der neuen Freiheiten im Ermessen der jeweiligen Ämter liegt. Wer diese Spielräume frühzeitig in seine Kalkulation einbezieht, kann Projekte deutlich effizienter realisieren.

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns 2026: Kosten- und Personalfolgen für Arbeitgeber
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde. Gleichzeitig wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro angehoben. Was auf den ersten Blick nach einer reinen Lohnanpassung aussieht, hat für viele B2B-Unternehmen weitreichende Konsequenzen für die gesamte Kostenstruktur.
Besonders arbeitsintensive Branchen wie die Logistik, das Reinigungsgewerbe oder Sicherheitsdienstleistungen stehen vor einer Herausforderung. Die höheren Personalkosten lassen sich oft nicht allein durch interne Effizienz auffangen, was unweigerlich Auswirkungen auf die eigene Preisgestaltung hat. Zudem müssen bestehende Outsourcing-Konzepte und die Zusammenarbeit mit Subunternehmern neu bewertet werden: Wenn Partner ihre Preise aufgrund der Lohnsteigerungen anheben, geraten die eigenen Margen unter Druck.
Für die Geschäftsleitung sowie die Abteilungen HR und Finance ist jetzt der Zeitpunkt für eine strategische Vorbereitung. Es gilt, Kalkulationen für das laufende Jahr zu prüfen und Preisgleitklauseln in langfristigen B2B-Verträgen zu validieren. Eine frühzeitige Analyse der Lohnabstände innerhalb des Unternehmens ist ebenfalls ratsam, um das Gehaltsgefüge insgesamt stabil zu halten und die Motivation über alle Ebenen hinweg zu sichern.
Erhöhung der Streitwertgrenze bei Amtsgerichten: Bedeutung für Vertragsdurchsetzung und Rechtsstrategie
Zum 1. Januar 2026 steigt die Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro. Damit einher geht eine wesentliche Änderung für das Kostenmanagement: Bis zu diesem Betrag entfällt künftig der Anwaltszwang. Was technisch klingt, hat direkten Einfluss darauf, wie B2B-Unternehmen offene Forderungen und Vertragsstreitigkeiten künftig durchsetzen.
Für Ihr Forderungsmanagement bedeutet dies mehr Flexibilität. Da deutlich mehr Fälle vor den Amtsgerichten landen, lassen sich viele Verfahren schneller und oft kostengünstiger abwickeln als vor den Landgerichten. Unternehmen erhalten so die Chance, ihre Prozessstrategien neu zu bewerten: Kleinere und mittlere Forderungen können nun mit geringerem finanziellem Risiko gerichtlich geltend gemacht werden.
Trotz der neuen Freiheiten sollten Rechtsabteilungen genau abwägen. Zwar lassen sich Anwaltskosten sparen, doch gerade bei komplexen B2B-Lieferverträgen bleibt juristische Expertise entscheidend für den Prozesserfolg. Wer die neue Grenze jedoch strategisch nutzt, kann seine Vertragsdurchsetzung effizienter gestalten und Kostenrisiken im mittleren Segment besser kontrollieren.
Fazit
Das Jahr 2026 bringt für B2B-Unternehmen in Deutschland ein gemischtes Bild aus neuen Pflichten und spürbaren Entlastungen. Während die verschärften Regeln bei der Batterierücknahme und der steigende Mindestlohn die Kosten und die Logistik fordern, schaffen das „Bau-Turbo“-Gesetz und der Wegfall der LkSG-Berichtspflicht wichtige Freiräume. Der direkte Vergleich zeigt: Der administrative Aufwand verlagert sich weg von der reinen Dokumentation hin zu einer stärkeren operativen Verantwortung.
Wer diese Änderungen nicht als bloße Belastung, sondern als Teil seiner strategischen Planung versteht, kann sich echte Wettbewerbsvorteile sichern. Eine frühzeitige Anpassung reduziert nicht nur rechtliche Risiken und drohende Bußgelder, sondern sorgt auch für stabilere Prozesse in der gesamten Lieferkette.
Für 2026 ist eine enge Abstimmung zwischen Legal, HR, Einkauf und Operations entscheidend: Silo-Denken funktioniert bei diesen Themen nicht mehr. Wir empfehlen daher einen zeitnahen internen Check-up sowie ein kontinuierliches Monitoring neuer Vorhaben. So bleibt Ihr Unternehmen auch in einem dynamischen Umfeld jederzeit handlungsfähig.
Weitere Einblicke über rechtliche Entwicklungen und strategische Unternehmensplanung finden Sie im Inside Business-Blog von wlw.



















