Hersteller, Lieferanten, Händler und Dienstleister müssen sich auf neue Anforderungen einstellen. Diese betreffen unter anderem Produktgestaltung, Verpackung, Einkauf, Berichterstattung und den Zugang zu Märkten. 

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten EU-Regelungen, die 2026 gelten. Er zeigt, was sich ändert und wann Unternehmen handeln sollten. 

Inhaltsverzeichnis 

 

  • CBAM EU und Emissionshandel EU ab 1. Januar 2026 
  • Cyber-Risikomanagement nach NIS2 
  • Pflichten zur Entgelttransparenz 
  • Neue Regeln aus der Verbraucherkreditrichtlinie 
  • AI Act Compliance für Hochrisiko-KI-Systeme 
  • Verpackungsverordnung EU und neue Anforderungen 
  • Digitale Resilienz nach dem Cyber Resilience Act 
  • Strengere Regeln für Umweltwerbung 
  • Neue Vorgaben der Produkthaftungsrichtlinie 
  • Entwaldungsverordnung EU und Lieferkettenpflichten 
  • EU-Recht auf Reparatur für Hersteller 
  • Überblick über EU-Regeln mit Start ab 2026 

CBAM EU und Emissionshandel EU ab dem 1. Januar 2026 

Ab dem 1. Januar 2026 gilt der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM EU) in seiner letzten Phase. Unternehmen, die bestimmte CO₂-intensive Produkte in die EU importieren, müssen dann nicht mehr nur Emissionen melden, sondern auch dafür zahlen. 

Der CBAM EU soll verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit niedrigeren Umweltstandards verlagern. Im Rahmen des Emissionshandel EU müssen Importeure Emissionszertifikate kaufen, die den bei der Herstellung entstandenen CO₂-Ausstoß abdecken. 

Die EU hat das System im zweiten Omnibus-Paket etwas vereinfacht. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, vor allem für kleinere Unternehmen. Dazu gehören klarere Meldepflichten und einfachere Verfahren. 

Trotz dieser Erleichterungen bleiben die wichtigsten Pflichten bestehen. Ab 2026 entstehen zusätzliche Kosten für Importe, und Unternehmen müssen ihre internen Abläufe anpassen. Dazu gehört die Erfassung von Emissionsdaten und die Zusammenarbeit mit Lieferanten außerhalb der EU. Für viele Unternehmen bedeutet das mehr Aufwand und höhere Kosten, weshalb eine frühzeitige Vorbereitung wichtig ist. 

Cyber-Risikomanagement nach NIS2 

Die NIS2-Richtlinie gilt für deutlich mehr Unternehmen als bisher. Unternehmen müssen grundlegende Maßnahmen zum Cyber-Risikomanagement einführen, klare Sicherheitsprozesse festlegen und schwere IT-Vorfälle innerhalb festgelegter Fristen melden. 

Die Vorgaben gelten nun auch für digitale Anbieter wie Cloud-Dienste, Rechenzentren und Online-Marktplätze. Diese Unternehmen müssen ihre IT-Sicherheit verbessern, um Systeme und Dienste besser zu schützen und die digitale Resilienz zu erhöhen. 

Berichtspflichten zur Entgelttransparenz 

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Arbeitgeber zu mehr Offenheit bei der Bezahlung. 

Stellenanzeigen müssen künftig ein Gehalt oder eine Gehaltsspanne enthalten. Bewerberinnen und Bewerber sollen so von Anfang an wissen, welches Gehalt sie erwarten können. 

Beschäftigte haben außerdem das Recht, Informationen über das durchschnittliche Gehalt für vergleichbare Tätigkeiten zu erhalten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen ihren Gender Pay Gap melden und Maßnahmen ergreifen, wenn Ungleichheiten festgestellt werden. 

Neue Pflichten für Kreditgeber und Kreditvermittler 

Die überarbeitete Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) legt einheitliche Regeln für Verbraucherkredite in der gesamten EU fest. Ziel ist es, klare und vergleichbare Standards zu schaffen und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken. 

Wann B2B-Unternehmen betroffen sein können 

B2B-Unternehmen können unter diese Regeln fallen, wenn sie: 

  • Kredite für Käufer anbieten oder vermitteln, auch wenn Kreditvergabe nicht ihre Haupttätigkeit ist 
  • Buy Now Pay Later-Modelle oder Ratenzahlungen ermöglichen oder unterstützen 
  • Online-Plattformen oder Marktplätze betreiben, über die Kredite vermittelt werden 
  • Einzelunternehmer oder Kleinstunternehmer ansprechen, die nach nationalem Recht als Verbraucher gelten können 

In diesen Fällen können die Pflichten der Verbraucherkreditrichtlinie auch dann gelten, wenn das Unternehmen selbst als B2B-Plattform oder Dienstleister auftritt. 

AI Act Compliance für Hochrisiko-KI-Systeme 

Nach dem aktuellen Stand sollen die wichtigsten Regeln des AI-Acts ab dem 2. August 2026 gelten. 

Die Verordnung konzentriert sich vor allem auf Hochrisiko-KI-Systeme. Dazu gehören Systeme, die zum Beispiel bei Einstellungen, Kreditprüfungen, im Gesundheitswesen oder in sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt werden. Unternehmen, die solche Systeme anbieten, müssen Risiken steuern, hochwertige Trainingsdaten verwenden und klare technische Unterlagen führen. 

Transparenz ist dabei besonders wichtig. KI-generierte Inhalte müssen klar gekennzeichnet sein. Nutzer müssen wissen, wenn sie mit einer KI interagieren, und die Funktionsweise der Systeme muss nachvollziehbar sein. Außerdem ist eine menschliche Kontrolle vorgeschrieben, damit wichtige Entscheidungen nicht vollständig automatisiert getroffen werden. 

Am 19. November hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den Start dieser Regeln im Rahmen der Digital-Omnibus-Initiative zu verschieben. Solange darüber noch nicht endgültig entschieden ist, sollten Unternehmen weiterhin vom aktuellen Zeitplan ausgehen. 

EU-Verpackungsregeln und neue Pflichten 

Die neue Verpackungsverordnung EU gilt ab dem 12. August 2026. Sie ist zwar bereits seit dem 11. Februar 2025 in Kraft, wird aber erst ab 2026 vollständig angewendet. Ab diesem Zeitpunkt betreffen die Regeln den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen, von der Gestaltung über die Nutzung bis hin zur Sammlung und zum Recycling. 

Die Verordnung betrifft viele Unternehmen, darunter Hersteller, Händler, Online-Shops, Importeure und Vertriebsunternehmen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen neue Anforderungen an Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung erfüllen. Das kann Anpassungen bei Verpackungsmaterialien, im Produktdesign und in internen Abläufen erforderlich machen. 

Ein strukturierter RFQ-Prozess kann Unternehmen dabei unterstützen, passende Lösungen zu finden. Durch den Vergleich von Materialien, Verpackungskonzepten und regulatorischem Know-how verschiedener Anbieter lassen sich die neuen Anforderungen der Verpackungsverordnung EU gezielt umsetzen. 

 

Digitale Resilienz nach dem Cyber Resilience Act 

Die ersten Pflichten aus dem Cyber Resilience Act (CRA) gelten ab dem 11. September 2026. Ab diesem Zeitpunkt müssen Hersteller schwere Cybersicherheitsvorfälle und aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken melden. 

Obwohl der CRA bereits seit Dezember 2024 in Kraft ist, sind diese Meldepflichten die ersten konkreten Anforderungen für Unternehmen. 

Die Verordnung legt verbindliche Cybersicherheitsregeln für die meisten Produkte mit digitalen Funktionen fest, die mit Netzwerken verbunden sind oder Daten verarbeiten. Ziel ist es, Produkte auf dem EU-Markt sicherer zu machen. Unternehmen, die solche Produkte in der EU verkaufen, müssen Cyberrisiken angemessen steuern und zur digitalen Resilienz beitragen. 

Ab dem 11. Juni 2026 können zugelassene Prüfstellen als sogenannte CRA Notified Bodies tätig werden. Dies ist ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die CE-Kennzeichnung, die ab 2027 erforderlich sein wird. 

Strengere Regeln für Umwelt- und „Green“-Werbung 

Ab dem 27. September 2026 sollen strengere Regeln für Umwelt- und „Green“-Werbung gelten. Unternehmen dürfen dann nur noch Umweltversprechen machen, wenn sie diese klar und nachweisbar belegen können. Unklare oder nicht belegte Aussagen zur Nachhaltigkeit sind künftig nicht mehr erlaubt. 

Auf Grundlage der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel (EmpCo) werden auch Nachhaltigkeitssiegel und Umweltlabels stärker kontrolliert. Diese müssen auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen vergeben werden. Ziel ist es, Umweltangaben verständlicher und verlässlicher zu machen. 

Wie B2B-Unternehmen betroffen sind 

Die neuen Regeln richten sich vor allem an die Kommunikation gegenüber Verbrauchern. Dennoch können auch B2B-Unternehmen betroffen sein. Nachhaltigkeitsaussagen auf öffentlich zugänglichen Websites, in Marketingmaterialien oder in Produktinformationen, die Verbraucher erreichen können, müssen klar belegt werden. 

Reine interne Kommunikation oder vertragliche Aussagen zwischen Unternehmen fallen in der Regel nicht unter die neuen Vorgaben. Allgemeine oder unbelegte „grüne“ Aussagen in externer Kommunikation sind jedoch künftig nicht mehr zulässig. 

Neue EU-Regeln zur Produkthaftung 

Die neue Produkthaftungsrichtlinie gilt für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Sie erfasst sowohl klassische Produkte als auch digitale Produkte, darunter zum Beispiel Roboter und Smart-Home-Systeme. 

Die Richtlinie modernisiert die Haftungsregeln, um Verbraucher besser zu schützen, wenn Produkte Schäden verursachen. Außerdem müssen Hersteller mit Sitz außerhalb der EU künftig einen wirtschaftlichen Vertreter in der EU benennen, damit Schadensersatzansprüche innerhalb der EU geltend gemacht werden können. 

Entwaldungs-Compliance nach der Entwaldungsverordnung EU 

Nach der aktuellen Rechtslage soll die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ab dem 30. Dezember 2025 gelten. Das EU-Parlament und der Rat haben jedoch vorläufig vereinbart, den Start auf den 30. Dezember 2026 zu verschieben. Für kleine und Kleinstunternehmen sollen die Pflichten sogar erst ab dem 30. Juni 2027 gelten. Eine endgültige Entscheidung zur Verschiebung wird für 2025 erwartet. 

Die Entwaldungsverordnung EU betrifft Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte importieren, verkaufen oder exportieren. Dazu zählen unter anderem Kakao, Palmöl, Kaffee, Soja, Rindfleisch, Holz, Kautschuk sowie entsprechende Erzeugnisse. Für betroffene Unternehmen wird die Einhaltung der Lieferkettenvorgaben zu einer zentralen Pflicht. 

Unternehmen, die diese Waren auf dem EU-Markt bereitstellen, müssen nachweisen können, dass sie nicht mit Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 in Verbindung stehen. Zudem müssen die Produkte im Einklang mit den Gesetzen des Herkunftslandes hergestellt worden sein. 

Wie B2B-Unternehmen betroffen sind 

  • Hersteller, auch im B2B-Bereich, können haftbar gemacht werden, wenn ihre Produkte Schäden verursachen 
  • Nicht in der EU ansässige B2B-Hersteller müssen einen wirtschaftlichen Vertreter in der EU benennen, wenn sie Produkte in der EU verkaufen 
  • Importeure und Händler können stärker in die Verantwortung genommen werden, wenn sie Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen 

EU-Recht auf Reparatur für Hersteller 

Die Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ verpflichtet Hersteller bestimmter Produkte dazu, Reparaturen zu einem angemessenen Preis und innerhalb eines angemessenen Zeitraums anzubieten. Das gilt auch dann, wenn die Garantie bereits abgelaufen ist. Ziel ist es, Reparaturen für Käufer attraktiver zu machen als den Austausch eines Produkts. 

Um Reparaturen weiter zu fördern, erhalten Käufer eine verlängerte Gewährleistung, wenn sie sich während der gesetzlichen Haftungsfrist für eine Reparatur statt für einen Ersatz entscheiden. Die Richtlinie soll dazu beitragen, dass Produkte länger genutzt werden, weniger Abfall entsteht und Waren in der EU nachhaltiger verwendet werden. 

Überblick über EU-Regulierungen mit Wirkung ab 2026 

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten EU-Regelungen aus diesem Artikel. Sie sind nach ihrem voraussichtlichen Anwendungsdatum sortiert. 

Fazit 

Neue Vorschriften sind für Unternehmen immer eine Herausforderung. Wenn mehrere Regeln innerhalb kurzer Zeit gelten sollen, steigt der Druck zusätzlich. Mit zunehmender Komplexität der Anforderungen und engeren Fristen wird es umso wichtiger, die richtigen Partner an der Seite zu haben. So lassen sich neue Pflichten besser umsetzen und der Aufwand im Geschäftsalltag begrenzen. 

Weitere Anregungen zur Umsetzung von EU-Regulierungen und zur Vorbereitung aufkommende Compliance-Anforderungen finden Sie bei wlw Inside Business, mit hilfreichen Tools und praxisnahen Impulsen. 

Clara Martin

Clara Martin • 

 

Clara verwandelt Marktdaten und Branchenmeldungen in klare, praxisnahe Informationen für Spezialisten im B2B-Bereich. Sie behandelt Themen wie Strategie, Handel und Nachhaltigkeit und unterstützt Unternehmen dabei, Trends zu erkennen und fundierte Entscheidungen auf dem europäischen Markt zu treffen.