Inhaltsverzeichnis 

  • Ein Wendepunkt für Verpackungen in Europa 
  • Pflicht zur Recyclingfähigkeit und Materialvorgaben 
  • Rezyklatanteile als neue Beschaffungsaufgabe 
  • Das Ende von übermäßigen Verpackungen und Einwegverpackungen 
  • Neue Kennzeichnungspflichten und digitale Rückverfolgbarkeit 
  • Erweiterte Herstellerverantwortung in der EU wird ausgeweitet 
  • Neue Pflichten entlang der Lieferkette 
  • Online-Plattformen jetzt Teil der Compliance 
  • Was Unternehmen jetzt tun sollten 
  • Mehr als nur regulatorischer Aufwand 

 

Ein Wendepunkt für Verpackungen in Europa 

Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) verändert grundlegend, wie Verpackungen in Europa reguliert werden. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und führt einheitliche EU-Verpackungsvorschriften ein, die in allen Mitgliedstaaten gelten. 

Das Ausmaß der Aufgabe ist beträchtlich. Die EU erzeugt bereits mehr als 79 Millionen Tonnen Verpackungsabfall pro Jahr, was den Handlungsdruck auf Regulierungsbehörden und Unternehmen zeigt. 

Mit dem neuen Rahmenwerk ist Verpackung kein Nebenaspekt eines Produkts mehr. Sie unterliegt klaren Anforderungen an Nachhaltigkeit, Leistung und Rückverfolgbarkeit. Entsprechend prüfen Unternehmen, wie sie Verpackung in ihren Abläufen handhaben. 

In der Praxis betrifft das mehrere Bereiche: 

 

Parallel dazu werden nationale Gesetze angepasst. In Deutschland etwa soll das geplante VerpackDG bestehende Systeme mit den neuen EU-Vorgaben in Einklang bringen und dabei die aktuellen Recyclingstrukturen erhalten. 

Die Kernaussage ist einfach: Verpackung ist kein reines Kosten- oder Logistikthema mehr. Sie ist jetzt ein regulierter Bestandteil des Produkts und braucht entsprechend sorgfältige Steuerung. 

 

Pflicht zur Recyclingfähigkeit und Materialvorgaben 

Eine der wichtigsten Änderungen klingt einfach, ist in der Umsetzung aber anspruchsvoll: 

Alle Verpackungen werden recyclingfähig gestaltet. 

Das bedeutet, Unternehmen können sich nicht mehr auf recyclingfähige Materialien auf dem Papier verlassen. Verpackung wird so gestaltet, dass sie sich in bestehenden Recyclingsystemen verarbeiten lässt. In der Praxis heißt das: 

  • Materialien verwenden, die in Recyclingströmen breit akzeptiert sind 
  • Verpackungen so gestalten, dass sich Bestandteile leicht trennen lassen 
  • Komplexe Materialkombinationen vermeiden, die schwer zu recyceln sind 

Mehrschicht- oder Mischmaterialverpackungen werden dadurch schwieriger einzusetzen und häufig durch Neugestaltung oder Ersatz abgelöst. 

Auch für gefährliche Stoffe gelten strengere Grenzwerte, etwa für Schwermetalle und PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen), besonders bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Damit rücken Recyclingfähigkeit und Materialsicherheit gleichermaßen in den Fokus. 

In der Praxis bleibt die Lücke zwischen Anspruch und Realität groß: Laut Eurostat werden aktuell nur rund 67,5 Prozent des Verpackungsabfalls in der EU recycelt, bei einzelnen Materialien liegt die Quote deutlich niedriger. 

 

 

Was das für B2B-Einkäufer und Lieferanten bedeutet 

Diese Änderungen wirken sich direkt auf globale Beschaffung und Lieferantenbeziehungen aus.  

Lieferanten legen Nachweise vor, dass ihre Materialien die Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Sicherheit erfüllen. 

Einkäufer prüfen ihre Lieferantenlisten und passen sie bei Bedarf an, um konform zu bleiben. 

Verpackungen, die die neuen Vorgaben nicht erfüllen, dürfen künftig nicht mehr auf dem EU-Markt angeboten werden. 

Gleichzeitig wächst die Nachfrage nach: 

Für viele Unternehmen bedeutet das den Umstieg auf einfachere Verpackungen, die sich leichter recyceln und genehmigen lassen. 

Unternehmen, die sich anpassen wollen, können eine Angebotsanfrage (RFQ) stellen, um verifizierte Lieferanten für nachhaltige Verpackungslösungen zu finden. 

 

 

Rezyklatanteile als neue Beschaffungsaufgabe 

Ab 2030 enthalten Kunststoffverpackungen Mindestanteile an Rezyklat, meist zwischen 10 und 35 Prozent, je nach Verpackungsart. 

Das erzeugt unmittelbaren Druck auf Verpackungslieferketten. 

Kunststoff bleibt eines der schwierigsten Materialien: Laut Eurostat werden aktuell nur 42,1 Prozent des Kunststoffverpackungsabfalls in der EU recycelt. 

Wichtige Auswirkungen 

  • Der Wettbewerb um hochwertige Rezyklate nimmt zu 
  • Preise für recycelte Kunststoffe können steigen 
  • Langfristige Lieferantenverträge gewinnen an strategischer Bedeutung 

Für Einkaufsteams verschiebt sich die Fragestellung: von "das günstigste Material finden" zu "konforme und nachverfolgbare Materialströme sichern" 

 

Das Ende von übermäßigen Verpackungen und Einwegverpackungen 

Die Verordnung führt strenge Vorgaben ein, um unnötige Verpackung und Abfall zu reduzieren. 

Unternehmen achten darauf, dass ihre Verpackung: 

  • kein unnötiges Volumen oder Leerraum enthält 
  • weniger Material verwendet und leichter ist 
  • innerhalb künftiger EU-Grenzwerte für Größe und Gewicht bleibt 

Das betrifft sowohl Produktverpackung als auch Versand, besonders in Branchen, in denen überdimensionierte Verpackung verbreitet ist. 

Gleichzeitig werden bestimmte Verpackungsarten verboten. Ab 2030 sind einzelne Einwegformate nicht mehr zulässig, etwa kleine Wegwerfartikel im Gastgewerbe wie einzelne Gewürz- oder Zuckerportionen. 

 

Auswirkungen auf Unternehmen 

Mehrere Branchen sind direkt betroffen: 

  • Gastronomie und HORECA (Hotel, Restaurant, Café): Einwegartikel werden durch Mehrwegverpackung oder größere Formate ersetzt 
  • E-Commerce: Verpackungsgröße wird reduziert, Versandmaterial optimiert 
  • Einzelhandel: Produktverpackung wird an die neuen Grenzwerte angepasst 

Für die Anpassung bieten sich folgende Schritte an: 

  • Verpackung neu gestalten und unnötiges Material entfernen 
  • Wiederverwendbare oder nachfüllbare Optionen prüfen 
  • In neue Verpackungslösungen investieren 

Für viele Unternehmen liegt der Schwerpunkt darauf, weniger Material zu verwenden und dabei weiterhin Produktschutz und Vorgaben zu erfüllen. 

 

Neue Kennzeichnungspflichten und digitale Rückverfolgbarkeit 

Eine der sichtbarsten Änderungen für Unternehmen und Verbraucher ist die einheitliche EU-Kennzeichnung. 

Verpackungen enthalten: 

  • Materialzusammensetzung (über standardisierte Piktogramme) 
  • Sortierhinweise 
  • Angaben zu Hersteller und Importeur 
  • Kennnummern (Charge, Seriennummer usw.) 

Digitale Werkzeuge wie QR-Codes gewinnen dabei zunehmend an Bedeutung. 

Warum das wichtig ist 

Es geht dabei um mehr als Compliance. Die neuen Regeln schaffen: 

  • mehr Transparenz entlang der Wertschöpfungskette 
  • neue Datenanforderungen für Lieferanten 
  • höhere Erwartungen an Rückverfolgbarkeit 

Für B2B-Plattformen und Marktplätze bedeutet das auch, mehr strukturierte Produktdaten zu verwalten. 

 

Erweiterte Herstellerverantwortung in der EU wird ausgeweitet 

Die PPWR erweitert die Definition von "Hersteller". 

Ein Unternehmen kann als Hersteller gelten, wenn es: 

  • Verpackung herstellt 
  • verpackte Waren importiert 
  • Verpackung erstmals in einem EU-Land auf den Markt bringt 

In manchen Fällen gelten auch Distributoren als Hersteller. 

Wichtige Pflichten 

  • Registrierung in nationalen Herstellerregistern 
  • Meldung von Menge und Art der auf den Markt gebrachten Verpackung 
  • Finanzielle Beteiligung an Abfallmanagementsystemen 

Da jedes EU-Land ein eigenes Register führen kann, registrieren sich Unternehmen, die in mehreren Märkten aktiv sind, häufig in mehreren Ländern und verwalten entsprechend zusätzlicher Compliance-Anforderungen. 

 

Neue Pflichten entlang der Lieferkette 

Die Verordnung führt klare Pflichten für alle Wirtschaftsakteure ein: 

Hersteller 

  • Vollständige Konformität, bevor Verpackung auf den Markt kommt 
  • Durchführung von Konformitätsbewertungen 
  • Verantwortung für Dokumentation und Kennzeichnung 

Lieferanten 

  • Bereitstellung von Konformitätsdaten und Materialdokumentation 

Importeure 

  • Nicht konforme Verpackung darf nicht auf den EU-Markt gebracht werden 

Distributoren 

  • Prüfung von Konformität und Registrierung vorgelagerter Partner 

Fulfilment-Dienstleister 

  • Sicherstellung der Verpackungskonformität entlang der Logistikkette 
  • Möglichkeit, Dienstleistungen bei nicht konformen Produkten auszusetzen 

Damit wird Verpackung faktisch zu einem regulierten Produktsystem, ähnlich wie Elektronik oder Maschinenbau

 

Online-Plattformen jetzt Teil der Compliance 

Online-Marktplätze sind nicht länger neutrale Vermittler. 

Sie sind verpflichtet: 

  • Konformitätsinformationen von Verkäufern einzuholen 
  • Registrierung und Herstellerverantwortung zu prüfen 
  • Vollständigkeit der Daten sicherzustellen, bevor ein Verkauf zugelassen wird 

Das betrifft direkt: 

  • grenzüberschreitenden E-Commerce 
  • Drittanbieter 
  • Onboarding-Prozesse auf Marktplätzen 

 

Was Unternehmen jetzt tun sollten 

Mit dem Stichtag im Blick bereiten sich Unternehmen bereits vor. 

Prioritäre Schritte 

  • Bestehende Verpackungsportfolios prüfen 
  • Nicht konforme Materialien und Formate identifizieren 
  • Fähigkeiten und Zertifizierungen von Lieferanten überprüfen 
  • Herstellerverantwortung über verschiedene Märkte hinweg abbilden 
  • Sich auf Registrierung in mehreren Ländern vorbereiten 
  • In Neugestaltung und Innovation bei Verpackung investieren 

 

Mehr als nur regulatorischer Aufwand 

Viele Unternehmen sehen die PPWR als komplex und anspruchsvoll, sie eröffnet aber auch Möglichkeiten. 

Mögliche Chancen 

  • Wachstum bei nachhaltigen Verpackungslösungen 
  • steigende Nachfrage nach zertifizierten Lieferanten 
  • Innovation bei wiederverwendbaren und zirkulären Systemen 
  • Vorteile für Unternehmen, die früh handeln 

Gleichzeitig gibt es weiterhin Diskussionen über mögliche Verzögerungen oder Vereinfachungen. Der August 2026 gilt aktuell als fester Stichtag, auf den sich Unternehmen einstellen können. 

 

Fazit 

Die EU-Verpackungsverordnung verändert grundlegend, wie Verpackung in Europa gestaltet, beschafft und verwaltet wird. 

Sie geht über Umweltziele hinaus und betrifft: 

  • Lieferketten 
  • Beschaffungsstrategien 
  • Rahmenwerke für Produktkonformität 

Für B2B-Unternehmen geht es dabei nicht nur um Compliance, sondern auch um frühzeitige und strategische Anpassung. 

Mehr zu Beschaffungstrends, globalen Sourcing-Strategien und europäischen Lieferantennetzwerken gibt es auf Inside Business, dem B2B-Blog von wer liefert was. 

 

FAQ 

Was ist die EU-Verpackungsverordnung und ab wann gilt sie? 

Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) ist ein neues EU-Gesetz, das die bisherige Verpackungsrichtlinie ersetzt. Sie gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in jedem EU-Land, sodass es einen einheitlichen Stichtag für die gesamte EU gibt statt separater nationaler Fristen. 

Gilt die PPWR auch für Unternehmen außerhalb der EU? 

Ja. Jedes Unternehmen, das Verpackung herstellt, verpackte Waren importiert oder Verpackung erstmals auf den EU-Markt bringt, kann unter die Vorgaben fallen, unabhängig vom Firmensitz. 

Was bedeutet "Pflicht zur Recyclingfähigkeit" konkret? 

Verpackung wird so gestaltet, dass sie sich in bestehenden Recyclingsystemen verarbeiten lässt. Das bedeutet: Materialien verwenden, die in aktuellen Recyclingströmen akzeptiert sind, Bestandteile leicht trennbar gestalten und komplexe Materialkombinationen vermeiden, die schwer zu recyceln sind, etwa mehrschichtige Verpackung. 

Gibt es Grenzwerte für gefährliche Stoffe in Verpackung? 

Ja. Für Stoffe wie Schwermetalle und PFAS gelten strengere Grenzwerte, besonders bei Verpackung mit Lebensmittelkontakt. 

Welche Rezyklatanteile gelten künftig? 

Ab 2030 enthalten Kunststoffverpackungen einen Mindestanteil an Rezyklat, meist zwischen 10 und 35 Prozent je nach Verpackungsart. Das erhöht den Wettbewerb um recycelte Kunststoffe und den Preisdruck. 

Welche Einwegverpackungen werden verboten? 

Ab 2030 sind bestimmte kleine Einwegformate nicht mehr zulässig, besonders Wegwerfartikel im Gastgewerbe wie einzelne Gewürz- oder Zuckerportionen. 

Was umfassen die neuen Kennzeichnungspflichten? 

Kennzeichnungen zeigen Materialzusammensetzung über standardisierte Piktogramme, Sortierhinweise, Angaben zu Hersteller und Importeur sowie Kennnummern wie Charge oder Seriennummer. QR-Codes und andere digitale Werkzeuge sollen dabei eine größere Rolle spielen. 

Wer gilt als "Hersteller" im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung? 

Die Definition ist breiter als zuvor. Als Hersteller gilt, wer Verpackung herstellt, verpackte Waren importiert oder Verpackung erstmals auf einem EU-Markt platziert. In manchen Fällen gelten auch Distributoren als Hersteller. 

Welche Pflichten bringt die erweiterte Herstellerverantwortung mit sich? 

Hersteller registrieren sich in nationalen Herstellerregistern, melden Art und Menge der auf den Markt gebrachten Verpackung und beteiligen sich finanziell an Abfallmanagementsystemen. Da Register national organisiert sind, registrieren sich Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern verkaufen, oft in jedem Land separat. 

Sind auch Online-Marktplätze für Compliance verantwortlich? 

Ja. Plattformen gelten nicht mehr als neutrale Vermittler. Sie holen Konformitätsinformationen von Verkäufern ein, prüfen die Herstellerregistrierung und stellen sicher, dass die Daten vollständig sind, bevor Produkte gelistet werden. 

Was sollten Unternehmen vor August 2026 vorbereiten? 

Sinnvolle erste Schritte sind die Prüfung bestehender Verpackungsportfolios auf nicht konforme Materialien oder Formate, die Überprüfung von Lieferantenzertifizierungen, die Abbildung der Herstellerverantwortung über die relevanten Märkte hinweg sowie eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Anforderungen zur Registrierung in mehreren Ländern. 

Clara Martin • 

Clara verwandelt Marktdaten und Branchenmeldungen in klare, praxisnahe Informationen für Spezialisten im B2B-Bereich. Sie behandelt Themen wie Strategie, Handel und Nachhaltigkeit und unterstützt Unternehmen dabei, Trends zu erkennen und fundierte Entscheidungen auf dem europäischen Markt zu treffen.